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   BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 95/79   

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https://dejure.org/1980,11499
BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 95/79 (https://dejure.org/1980,11499)
BSG, Entscheidung vom 23.09.1980 - 7 RAr 95/79 (https://dejure.org/1980,11499)
BSG, Entscheidung vom 23. September 1980 - 7 RAr 95/79 (https://dejure.org/1980,11499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Rehabilitationsmaßnahme in Berufsförderungswerk - Beitragspflicht von Berufsausbildungsverhältnissen in Einrichtungen für Behinderte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 95/79
    Die Beitragspflicht eines Berufsausbildungsverhältnisses beurteilt sich nach AFG § 168 Abs. 1 S 1, auch wenn die Berufsausbildung in einer Einrichtung für Behinderte stattfindet, sofern es sich um eine Ausbildung iS des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 1969-08-14 handelt (Festhaltung BSG 1979-11-15 7 RAr 75/78 = SozR 4100 § 100 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.1978 - L 5 Ar 235/78
    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 95/79
    AFG § 168 Abs. 1 S 2 erfaßt den Personenkreis derjenigen, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung vor Beginn der berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation noch keine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt haben und die auch nicht in der Lage sind, sich eine Berufsausbildung iS des BBiG mit einer Abschlußprüfung (BBiG § 34) zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit zu unterziehen (vgl LSG Stuttgart 1978-11-23 L 5 Ar 235/78).
  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 77/87

    Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes bei Strafgefangenen

    Aus Gründen der Gleichstellung mit den anderen Berufsanfängern hat der Gesetzgeber selbst für die nach § 168 Abs. 1 Satz 3 AFG beitragspflichtigen Behinderten in § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG idF des 21. Rentenanpassungsgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl I S 1098) - jetzt § 112 Abs. 5 Nr. 7 AFG - für den Fall der Ausbildung mit erfolgreicher Abschlußprüfung eine entsprechende Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 2 AFG vorgesehen (BT-Drucks 8/1601 S 34; vgl BSG-Urteil vom 23. September 1980 - 7 RAr 95/79 - Beiträge 1981, S 245).
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